Herzlich Willkommen bei der Steuerkanzlei Girardi in München

Als selbständige Steuerberaterin setze ich mich leidenschaftlich für Ihre Steuererklärungen ein und das gerne auch abends oder am Wochenende – bei mir sind Sie nicht einfach eine Steuernummer! Mein Ziel ist es, meine Mandanten bei komplexen Steuerfragen bestmöglich zu betreuen und zu unterstützen. Dabei biete ich ein breites Leistungsangebot an.
Da Sie sich als erfolgreicher Unternehmer auf Ihre wesentlichen Kernkompetenzen und Ihr Unternehmen konzentrieren müssen, sollten Sie die Finanz- und Lohnbuchführung wie auch das Erstellen von aussagekräftigen Auswertungen in kompetente Hände geben. Ich gewährleiste Ihnen stets datenschutzkonforme, termingerechte- und aussagekräftige Auswertungen.
Dabei setze ich auch auf eine digitalisierte Zusammenarbeit und biete Ihnen daher verschiedene Möglichkeiten.

Als Steuerberaterin betreue ich überwiegend kleine- und mittelständische Unternehmen, Freiberufler sowie Privatpersonen. Aber auch als freie Mitarbeiterin unterstütze ich gerne andere Kanzleien.

Das bin ich:

Sandrina Girardi (M.A./StBin)
01.08.1991
Verheiratet, 1 Kind
10/12-07/16 Studium betriebliche Wirtschaftslehre
09/16-07/18 Master of Taxation
30.04.2019 Bestellung zur Steuerberaterin
Seit Oktober 2022 selbständige Steuerberaterin

  • Laufende Buchhaltung (DATEV): Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchführung
  • Offene-Posten-Buchführung (OPOS)
  • Elektronische Übernahme von Mandantendaten
  • Umsatzsteuervoranmeldungen (elektronische Übermittlung)
  • Erstellung von Auswertungen wie betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) o.ä.
  • Beratung und Betreuung bei Prüfungen des Finanzamts, Sozialversicherung etc.
    Steuererklärungen für Privatpersonen: Einkommens- und Feststellungserklärungen
  • Betriebliche Steuererklärungen wie Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftssteuererklärungen
  • Erstellung von Bilanzen (Ergänzungs- Sonder- und Eröffnungsbilanzen
  • Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen
    Erstellung von Gewinn und Verlustrechnungen
  • Veröffentlichung im Bundesanzeiger
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Rechtsbehelfsverfahren
  • Prüfung der selbsterstellten Buchführung